F&Q

Der erste Termin.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die ärztliche Verordnung und ein großes Handtuch mit.

Dieses kann für die Dauer der Behandlungsserie in der Praxis verbleiben. 

Ohne gültige Verordnung kann leider keine Behandlung stattfinden. Die Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein.

 

Zuzahlung? Warum, wieviel und wann muss diese gezahlt werden?

In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Krankengymnastik von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.

Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. 

Die Zuzahlung ist nach der ersten Behandlung zu zahlen. Wahlweise bar in der Praxis oder bequem als Überweisung.

Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege.

 

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was jetzt?

 

Wer von uns kennt es nicht? Die Zeit rast nur so dahin und unser Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden konnte.

Wenn Sie in physiotherapeutischer Behandlung sind und einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich telefonisch absagen, denn wir möchten dann anderen Patienten die Chance geben, bei uns einen Termin zu erhalten. 

Patienten mit akutem Bandscheibenvorfall oder nach einer OP freuen sich sehr über einen Termin.

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab.  
 

 

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